

Berlin, 09.12.2015 - Der Errichtungsausschuss der künftigen Pflegekammer in Schleswig-Holstein wurde einberufen. Insgesamt vier Rotkreuzschwestern werden die Kammer von Anfang an mitgestalten.
Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. (VdS) begrüßt die Berufung des Errichtungsausschusses in Schleswig-Holstein am heutigen Tag. "Dies ist ein wichtiger Schritt für die professionell Pflegenden in Schleswig-Holstein", erklärt die Präsidentin des VdS, Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer. "Wir sind stolz, dass im Errichtungsausschuss auch vier Rotkreuzschwestern sitzen und die Kammer von Anfang an mitgestalten", führt die Präsidentin des Dachverbandes weiter aus.
Der Verband der Schwesternschaften vom DRK
e.V. ist erfreut, dass nunmehr in einem dritten
Bundesland die professionelle Pflege als aktiver
Mitentscheider im Gesundheitssystem beteiligt
sein wird. "Der Verband vertritt seit
Jahren die Auffassung, dass eine gemeinsame
Selbstverwaltung der Pflegenden der entscheidende
Schlüssel zur Ausgestaltung des Berufsfeldes
ist. Es ist schön zu sehen, dass sich
der Kampf der schleswig-holsteinischen DRK-Schwesternschaften
und ihrer berufspolitisch engagierten Pflegekräfte
ausgezahlt hat", freut sich Generaloberin
Müller-Stutzer.
Gerade vor dem prognostizierten Mangel an
Pflegekräften, der laut Studie von Pricewaterhouse
Coopers in Schleswig-Holstein besonders gravierend
ausfallen wird, ist die Errichtung der Pflegekammer
ein wichtiger Schritt zur Professionalisierung
der Pflege. Denn als fachkundiger Selbstverwaltungspartner
der professionellen Pflegekräfte sei
sie notwendig, um in Zusammenarbeit mit anderen
Organisationen und Heilberufen auf Augenhöhe
Lösungen für das Problem der pflegerischen
Versorgung der schleswig-holsteinischen Bevölkerung
zu finden, argumentiert die Präsidentin
des Verbandes.
Mit der Berufung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer haben die Mitglieder des Ausschusses von heute an maximal 30 Monate Zeit, die beruflich Pflegenden zu registrieren und die Kammerwahl in Schleswig-Holstein vorzubereiten. "Mit der künftigen Pflegekammer ist dann eine Organisationsform vorhanden, die absehbare Bundesregelungen für die Pflege einheitlich und strukturiert in die landespolitisch zu regelnde Praxis einführen kann", merkt Generaloberin Müller-Stutzer an. Zudem erhöhe sich mit jeder Landespflegekammer die Chance, eine Bundespflegekammer zu errichten, die eine Beteiligung der Pflegevertretung in der Entscheidungsfindung auf Bundesebene ermögliche.
