

Berlin, 18. November 2016 - Gestern entschied der EuGH in dem Verfahren um den Rechtsstatus von Rotkreuzschwestern.
Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. und seine bundesweit 33 DRK-Schwesternschaften sowie das Generalsekretariat des DRK bedauern, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner heutigen Entscheidung den Sonderstatus von Rotkreuz-schwestern als Nicht-Arbeitnehmerinnen und ihren karitativen Auftrag auf europäischer Ebene grundsätzlich nicht anerkannt hat. Gleichzeitig hat der EuGH aber die endgültige Entscheidung an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen, um mögliche Ausnahmen auf nationaler Ebene zu prüfen.
Appell an die Politik
Daher geht der Appell des VdS an die Politik,
die Besonderheiten der DRK-Schwesternschaften
entsprechend zu schützen, damit wir auch
zukünftig als leistungsstarke Gemeinschaft
zum Wohl der Menschen unter dem Zeichen des
Roten Kreuzes tätig sein können.
Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer,
Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften
vom DRK e.V., sagt: "Wir bilden mit den
25.000 Rotkreuzschwestern den Fachverband
für professionelle Pflege im DRK und
tragen so dazu bei, dass das Deutsche Rote
Kreuz jederzeit seinen Auftrag gemäß
DRK-Gesetz erfüllen kann.
Wir wollen auch weiterhin als Mitglieder der
DRK-Schwesternschaften unseren Dienst für
Menschen bei Krankheit und im Alter leisten.
Wir wollen auch weiterhin für Menschen
in Not und in Krisensituationen im In- und
Ausland da sein. Wir wollen auch weiterhin
unsere tägliche Arbeit auf der bewährten
Grundlage unserer Mitgliederordnung und Satzung
erbringen.
Wir wollen keinesfalls als Leiharbeitnehmerinnen unter das gerade im Gesetzgebungsverfahren befindliche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fallen. Wir sind mit Überzeugung als Mitglieder unserer DRK-Schwesternschaften in gemeinnützigen Vereinen tätig. Wir sind als Rotkreuzschwestern deutlich mehr als Arbeitnehmerinnen. Wir sind als hauptberuflich tätige Mitglieder einer DRK-Gliederung den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes verpflichtet, wir gestalten als Mitglieder eingetragener Vereine unsere Tätigkeitsgrundlagen eigenständig und genießen den gleichen arbeitsrechtlichen Schutz wie Arbeitnehmerinnen."
Präsident des DRKs unterstützt
die Forderung
Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes,
Dr. Rudolf Seiters, schließt sich den
Forderungen des VdS an. Er sagt: "Die
Arbeit der 25.000 Rotkreuzschwestern muss
in ihren bewährten Strukturen für
das DRK als unverzichtbare Säule für
unsere Arbeit als nationale Hilfsgesellschaft
erhalten bleiben!"
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
ist eine Vorabentscheidung und nimmt nicht
die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes
(BAG) vorweg. Diese wird für das erste
Halbjahr 2017 erwartet.
Update: Stellungnahme der Generaloberin
Gabriele Müller-Stutzer, Präsidentin
des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK
e.V., wendet sich mit einer Videobotschaft
an alle Rotkreuzschwestern und die Öffentlichkeit.
Das
Video sehen Sie hier.
