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Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Berlin, 10. Juni 2014 - Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2014 den Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. In Kraft treten soll das Fünfte Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (1. Pflegestärkungsgesetz) am 1. Januar 2015.

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Damit verbunden ist, als erster Schritt, vor allem eine Stärkung der häuslichen Pflege: Die Leistungen der Pflegeversicherung werden dafür ausgeweitet und flexibilisiert. In einem zweiten Schritt, spätestens 2017, soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden; die Erprobungsphase dazu läuft gerade. Zur Finanzierung der Reform wird der Beitragssatz insgesamt um 0,5 Prozentpunkte steigen. Damit stehen insgesamt fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen in der Pflege zur Verfügung.

Dass es bereits ab Januar 2015 erste Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, auch für Demenzkranke in der Pflegestufe null und ihre Angehörigen, geben wird, begrüßt der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. "Allerdings", führt deren Präsidentin, Generaloberin Brigitte Schäfer, aus, "wird damit der zweite Schritt vor dem ersten gemacht: Erst durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der fünf Pflegegrade anstelle der bisherigen drei Pflegestufen umfasst, und das damit verbundene neue Begutachtungsverfahren wird die Höhe der Sach- und Geldleistungen der Pflegeversicherung festgelegt. Bei dem jetzigen Vorgehen sehen wir die Gefahr, dass aufgrund der vorgezogenen Leistungsverbesserungen die finanziellen Mittel für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs möglicherweise nicht ausreichend sein werden."

Kritisch sieht der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. zudem, dass zahlreiche notwendige und seit Jahren geforderte Verbesserungen mit der verabschiedeten Pflegereform nicht umgesetzt werden. "Zu nennen sind hier unter anderem Regelungen für eine bessere personelle Ausstattung, um die zusätzlichen Pflegeleistungen erbringen zu können, sowie Konzepte zur Weiterentwicklung und damit zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs", sagt Generaloberin Schäfer.

Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und im Bundesrat beraten; der Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht. Wissenswertes und Hintergründe zur Pflegereform finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

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© Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V.
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