

Berlin, 02.12.2014 - Verband der Schwesternschaften vom DRK fordert, auch die Themen Pflegebildung, Nachwuchsgewinnung und Image des Berufsbildes aufzugreifen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach, hat gestern vor dem Petitionsausschuss des Bundestages noch einmal betont, dass es ab 1. Januar 2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geben werde. Dieser soll, ebenso wie ein neues Begutachtungsverfahren, mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz eingeführt werden. Laut Fischbach starten die parlamentarischen Vorbereitungen für dieses Gesetz mit Beginn des Jahres 2015.
Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. begrüßt diese nochmalige Ankündigung. "Mit dem 1. und 2. Pflegestärkungsgesetz bringt die Bundesregierung eine dringend notwendige Pflegereform auf den Weg. Die Große Koalition hat Pflege als gesellschaftliche Herausforderung erkannt und lässt ihren Worten endlich auch Taten folgen", sagt Generaloberin Brigitte Schäfer, Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. (VdS).
Sie betont aber gleichzeitig, dass die Reform mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz nicht abgeschlossen sein dürfe: "Bislang kommt die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen zu kurz: die Pflegekräfte. Sie stellen tagtäglich die pflegerische Versorgung unter sich verschlechternden Rahmenbedingungen sicher. Es ist also höchste Zeit, dass die Pflegekräfte in den Fokus der politischen Auseinandersetzungen gerückt werden." Unter anderem fordert der VdS Regelungen für eine bessere Ausstattung mit Pflegefachkräften, Konzepte zur Weiterentwicklung und damit zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs, z. B. durch eine generalistische Ausbildung, sowie ein Pflegeberufegesetz, das neben der Ausbildung auch Vorbehaltsaufgaben und Verantwortungsbereiche der Pflegekräfte festschreibt.
"Nur, wenn also auch die Themen Pflegebildung, Nachwuchsgewinnung und Image des Berufsbildes in der Reform aufgegriffen werden, verdient die Reform auch diesen Namen", so Generaloberin Schäfer.
