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Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz

VdS begrüßt Pflegestärkungsgesetz II

Berlin, 18.11.2015 - Der Verband der Schwesternschaften vom DRK (VdS) begrüßt das verabschiedete Pflegestärkungsgesetz II. Betont jedoch, dass nach wie vor keine Lösung für den Fachkraftmangel in der Pflege ersichtlich ist.

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Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. (VdS) begrüßt das in der vergangenen Woche verabschiedete Pflegestärkungsgesetz II (PSG II). "Damit finden die jahrelangen teilweise sehr kontrovers geführten Diskussionen um einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ihren vorläufigen Abschluss", kommentiert die Präsidentin des VdS, Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer, das Gesetz. Sie führt weiter aus: "Endlich wird ein Geburtsfehler der Pflegeversicherung korrigiert und Pflegebedarf nicht mehr allein an körperlichen Einschränkungen festgemacht." Die Pflegeversicherung werde damit insgesamt gerechter werden.

Neben der Erneuerung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs enthalte die Reform weitere richtige und wichtige Verbesserungen und sei damit ein Schritt in die richtige Richtung. "Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und einer verstärkten Nachfrage nach verbesserten Leistungen für die Betroffenen rückt auch ein bestehendes Problem der stationären Altenpflege in den Fokus - der regionale Mangel an Pflegefachkräften", sagt Präsidentin Müller-Stutzer.

"Wir fordern daher die Politik auf, dass sich die berufliche Situation der professionell Pflegenden auch in der Altenpflege verbessern muss. Hierfür ist aus unserer Sicht eine attraktive Pflegeausbildung notwendig. Der Verband fordert seit Langem die Einführung der generalistischen Ausbildung, um den Auszubildenden durch ein gemeinsames Curriculum Kompetenzen aus allen Handlungsfeldern der Pflege zu vermitteln und ihnen damit ein breites Spektrum an Handlungs- und Einsatzoptionen zu ermöglichen. Ein weiterer zentraler Schritt sind generell attraktivere Arbeitsbedingungen. Hierzu gehört unter anderem die Einführung eines bundesweiten Personalschlüssels in der stationären Altenpflege und eine angemessene Entlohnung professioneller Pflegekräfte", erklärt Generaloberin Müller-Stutzer weiter.

© Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V.
Deutsches Rotes Kreuz