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Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz

Voraussetzungen

Was erwarten wir von unseren Auszubildenden? Zugegeben - eine ganze Menge!

Neben einem guten Schulabschluss sind wünschenswert:

  • Spaß am Umgang mit Menschen
  • Lernbereitschaft und Flexibilität
  • Selbstständigkeit und Organisationsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist
  • Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein

Zudem sind weitere Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben. Laut dem Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 sind dies:

  • die gesundheitliche Eignung für den Beruf,
  • ein Realschulabschluss oder eine andere gleichwertig abgeschlossene Schulbildung oder
  • einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Ausbildung oder
  • die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Krankenpflegehelferin oder Altenpflegehelferin (nach gültiger landesrechtlicher Regelung).

Für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe gelten in Baden-Württemberg diese Zugangsvoraussetzungen:

  • Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
  • der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung an einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Vollzeitschule oder
  • an einer einjährigen Berufsfachschule für Sozialpflege in Teilzeitform (sozialpflegerisches Jahr) oder
  • ein freiwilliges soziales Jahr oder
  • eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit oder
  • eine mindestens zweijährige Führung eines Haushalts mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person oder
  • die Ableistung des Grundwehrdienstes mit Sanitätsprüfung oder
  • die Ableistung des Zivildienstes in Einrichtungen der Altenhilfe
© Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V.
Deutsches Rotes Kreuz