Neben einem guten Schulabschluss sind wünschenswert:
- Spaß am Umgang mit Menschen
- Lernbereitschaft und Flexibilität
- Selbstständigkeit und Organisationsvermögen
- Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist
- Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein
Zudem sind weitere Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung gesetzlich
vorgeschrieben. Laut dem Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 sind
dies:
- die gesundheitliche Eignung für den Beruf,
- ein Realschulabschluss oder eine andere gleichwertig abgeschlossene
Schulbildung oder
- einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen
mit einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen
Ausbildung oder
- die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Krankenpflegehelferin
oder Altenpflegehelferin (nach gültiger landesrechtlicher Regelung).
Für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe gelten in Baden-Württemberg
diese Zugangsvoraussetzungen:
- Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
und
- der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung an einer mindestens einjährigen
einschlägigen beruflichen Vollzeitschule oder
- an einer einjährigen Berufsfachschule für Sozialpflege
in Teilzeitform (sozialpflegerisches Jahr) oder
- ein freiwilliges soziales Jahr oder
- eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit
oder
- eine mindestens zweijährige Führung eines Haushalts mit
mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person oder
- die Ableistung des Grundwehrdienstes mit Sanitätsprüfung
oder
- die Ableistung des Zivildienstes in Einrichtungen der Altenhilfe